Für die Anmeldung, die nur vom Beginn der Semesterferien bis zum 1. Freitag nach den letzten Semesterferien möglich ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:
>> Anmeldebogen (wird auf Anfrage von uns zugesandt, Anforderung hier)
>> Original der Schulnachricht des laufenden Schuljahres („Halbjahreszeugnis“)
>> Originalzeugnis der 8. Schulstufe (falls sich der Bewerber bereits in der 9. Schulstufe befindet)
>> Originalzeugnis der letzten besuchten Schulstufe (falls sich der Bewerber bereits in einer höheren als der 9. Schulstufe befindet)
>> Vormundschaftsdekret (falls die Erziehungsberechtigten nicht die Eltern bzw. Mutter oder Vater sind)
>> Aufnahmeprüfungszeugnis (falls bereits eine Aufnahmsprüfung abgelegt wurde - positive Noten einer Aufnahmsprüfung behalten 2 Jahre ihre Gültigkeit)
Für Bewerber, die am Jahresende kein Zeugnis einer AHS bzw. einer Polytechnischen Schule erhalten: Die "Mitteilung zum Zweck der Abhaltung von Aufnahmsprüfungen" sollte bis spätestens 2 Tage vor dem Termin der Aufnahmsprüfung an der HTL Eisenstadt eintreffen.
Termin der Aufnahmsprüfung siehe "Termine"
Der Schulleiter verordnet schulautonome Bestimmungen über die Reihung der Aufnahmswerber zur Aufnahme an der Höheren Technischen Lehranstalt Eisenstadt,
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Flugtechnik
Höhere Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik
Höhere Lehranstalt für Mechatronik
Fachschule für Maschinenbau Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik
Grundlage dieser Verordnung ist § 5 SchUG in der geltenden Fassung.
Die Reihung erfolgt getrennt für jeden Ausbildungszweig gemäß dem auf dem ausgefüllten Anmeldungsformular geäußerten Wunsch, wobei die Reihung anhand der Noten des Jahreszeugnisses bzw. der Schulnachricht ("Halbjahreszeugnis") der 8. Schulstufe vorgenommen wird.
1. Reihungskriterium: Notensumme der Hauptgegenstände
Als erstes Reihungskriterium wird die Notensumme aus den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik herangezogen. Für jede Note aus einem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand des Leistungsniveaus „Standard“ und des Niveaus „Standard AHS“ der Mittelschule (MS) werden Korrektursummanden berücksichtigt:
Korrektursummand (Korrsumd.) bei AHS und MS Standard AHS: 0
Korrektursummand (Korrsumd.) bei MS Standard +2
Notensumme = Note Deutsch + Korrsumd. D + Note E + Korrsumd. E + Note M + Korrsumd. M
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Die Reihung der Aufnahmebewerber erfolgt nach der Notensumme in aufsteigender Reihenfolge.
Sollte innerhalb einer Gruppe von Aufnahmebewerbern mit gleicher Notensumme eine detailliertere Reihung erforderlich sein, so wird nach dem 2. Reihungskriterium - der Bewertungszahl - gereiht.
2. Reihungskriterium: Bewertungszahl
Bei der Bewertungszahl werden die Noten sämtlicher Pflichtgegenstände des Jahreszeugnisses bzw. der Schulnachricht ("Halbjahreszeugnis") der 8.Schulstufe berücksichtigt.
Die Korrektursummanden bei den leistungsdifferenzierten Gegenständen finden analog dem
1. Reihungskriterium Anwendung.
veröffentlicht am 15.10.2020
Der Schulleiter
Dir. HR Dipl.-Ing. Stefan Wagner
Rev A am 2.1.2011: Fachschule - Neue Bezeichnung
Rev B am 22.5.2013: Neue Bezeichnungen der Abteilungen, NMS Summanden
Rev C am 15.10.2020: Aktualisierte Bezeichnungen der Abteilungen und der Niveaus der Mittelschule